Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat aktuell Klagen gegen die geplante Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen abgewiesen.
Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Asbeck – Haddorfer See. Die Leitung ist rund 33,5 km
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