Hühner

Hähne und Bienen in der Innenstadt

Die Haltung sowohl von Hähnen als auch Bienenvölkern auf einem städtischen Wohngrundstück beeinträchtigt die Nachbarn in ihrem Eigentum und Besitz.

In dem hier vom Landgericht Köln entschiedenen Fall stritten zwei Nachbarn, die Eigentümer benachbarter Wohngrundstücke, bebaut mit Wohnhäusern nebst angrenzender

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Küken schreddern

Das Töten männlicher Küken ist nach einer aktuellen Enscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tierschutzrechtlich übergangsweise weiterhin zulässig.

Das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen ist für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes

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