Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Rappers Bushido nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die aus Jugendschutzgründen erfolgte Indizierung seines Albums „Sonny Black“ wendet. Die Indizierung des Musikalbums verletzt ihn nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht in seiner Kunstfreiheit aus
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