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„Sonny Black“ – oder: das indizierte „Gangsta-Rap“-Album

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Rappers Bushido nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die aus Jugendschutzgründen erfolgte Indizierung seines Albums „Sonny Black“ wendet.  Die Indizierung des Musikalbums verletzt ihn nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht in seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG. Der Ausgangssachverhalt Bushido

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Gangsta-Rap – und die Indizierung eines Musikalbums

Ein Album mit weitgehend gewaltverherrlichenden und massiv diskriminierenden Songtexten kann als jugendgefährdend indiziert werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig letztinstanzlich in dem Fall eines bekannten Rappers entschieden, der ein Album mit 15 Titeln herausgebracht hatte, deren Texte den kriminellen Lebenswandel der Titelfigur, die von dieser begangenen Straftaten und deren

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