WLAN-Nutzung im Urlaub

Ein öffentliches WLAN-Netz mit unbekanntem Sicherheitsstand ist für Schadprogramme bzw. für Kriminelle oft der Einstieg zu Manipulationen und Abgreifen von sensiblen Daten in privaten Netzwerken.

Vor allzu unbeschwertem Umgang mit den öffentlichen WLAN-Netzen hat das Bundesamt für Sicherheit in der

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Das Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23.11.2001 über Computerkriminalität vom 05.11.2008 nach achtjähriger Prüfung als unzulässig verworfen.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen des Europarats vom 23.11.2001 über Computerkriminalität vom

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