Sieht die örtliche Hundesteuersatzung eine Ermäßigung der Hundesteuer für einen Hund vor, der von einer zur Jagdausübung berechtigten Person zur Jagd eingesetzt wird, so betrifft dies nicht den Inhaber eines Jagderlaubnisscheins.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Münster entschiedenen Fall meldete
Artikel lesen
