Das Zeigen eines (tätowierten) Keltenkreuz erfolgt den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation.
In dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte der Angeklagte, ein 50-jähriger Mann aus Rheine, im Jahr 2022 an der Demonstration eines rechtspopulistischen Vereins in
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