Die Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen gegen die beiden Urteile des Landgerichts Halle verworfen, in denen der Angeklagten jeweils wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen verurteilt
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