Für die Frage, ob eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen (hier: „klimaneutral“) und -zeichen irreführend ist, gelten – wie für gesundheitsbezogene Werbung – strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen.
Aus dem gesteigerten Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise über Bedeutung
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