Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen.
Die Bundesregierung hat auf
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