Eine Stadt darf die Durchführung ihrer Wochenmärkte im Rahmen eines noch abzuschließenden Durchführungsvertrags an eine lokale Bewerberin vergeben.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall ging es um die Wochenmärkte der Stadt Solingen in Solingen-Mitte, Solingen-Wald
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