Corona-Impfung

Corona – und die Zugangs- und Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte Personen

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Eilantrag abgelehnt, der sich gegen Zugangs- und Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen richtete. Der Antragsteller, ein weder von einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesener noch hiergegen geimpfter Rechtsanwalt aus Köln, machte geltend, er wolle in seiner Heimatstadt Weihnachtsmärkte besuchen, ebenso

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Köln Panorama

Kölner Kontaktbeschränkungen im privaten Raum

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit zwei Eilbeschlüssen entschieden, dass die in Köln auch für den privaten Raum geltenden Kontaktbeschränkungen weiterhin gelten. Die Stadt Köln hat mit ihrer fortgeschriebenen – in der aktuellen Fassung bis einschließlich 8. März 2021 geltenden – Allgemeinverfügung die Kontaktbeschränkungen, die aufgrund der landesrechtlichen Coronaschutzverordnung in der

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