Historischer Bausparvertrag

Riester-Bausparverträge – und die Jahresentgelte

Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse, die für Riester-Bausparverträge ein jährliches Vertrags- oder Kontoführungsentgelt für Verwaltungstätigkeiten vorsehen, sind wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden nach § 307 BGB unwirksam.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern bei Riester-Bausparverträgen gestärkt und zwei Klauseln über

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Sparkasse Stuttgart

Rückzahlung unwirksam erhöhter Kontoführungsentgelte

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell im Rahmen einer Musterfeststellungsklage mit den Voraussetzungen und über der Verjährung von Verbraucheransprüchen auf Rückzahlung von Kontoführungsentgelten zu befassen.

Dem lag die Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse zugrunde. Der Verbraucherschutzverband ist ein seit über

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