Kostenüberschussbeteiligung bei der Riesterrente

Der Bundesgerichtshof hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen eines deutschen Versicherungsunternehmens, welche die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer betreffen, für intransparent und deshalb unwirksam erklärt und das vom Oberlandesgericht Stuttgart gegenüber dem Versicherer ausgesprochenen Verbot bestätigt, diese Klauseln weiterhin zu verwenden. Konkret ging es hierbei um die Vertragsklauseln „Wir beteiligen

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