Auswärtiges Amt Berlin, Eingang Werderscher Markt

Kulturförderung durch das Auswärtige Amt

Die Förderung des Auswärtigen Amtes für das Institut für Auslandsbeziehungen und damit für die Zeitschrift „Kulturaustausch“ ist nicht zu beanstanden. Das hat aktuell das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf die Klage eines konkurrierenden Verlages entschieden.

Die klagende Verlagsgesellschaft bringt die deutschsprachige Vierteljahreszeitschrift

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