Die Förderung des Auswärtigen Amtes für das Institut für Auslandsbeziehungen und damit für die Zeitschrift „Kulturaustausch“ ist nicht zu beanstanden. Das hat aktuell das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf die Klage eines konkurrierenden Verlages entschieden.
Die klagende Verlagsgesellschaft bringt die deutschsprachige Vierteljahreszeitschrift
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