Ein Gewerbegebiet ist zur Unterbringung von erheblich störenden Gewerbebetrieben bestimmt. Darin müssen deshalb Flächen vorgesehen sein, auf denen der Störgrad nicht begrenzt wird. Daran fehlt es, weil im Plangebiet kein Teilgebiet festgesetzt wurde, für das keine Lärmbeschränkung gilt.
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