Zwangskredit per Lastschrift

Der Bundesgerichtshof mußte sich jetzt mit der Frage einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB durch Missbrauch des Lastschriftverfahrens befassen, mit der eine risikolose Kreditgewährung an den Lastschriftgläubiger unter Abwälzung des Kreditrisikos auf die Gläubigerbank bezweckt wurde.

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