In der Anordnung des Ruhens des gerichtlichen Verfahrens für die Dauer eines Mediationsverfahrens liegt die konklundente Verlängerung eines mit der Zustimmung zur Durchführung des Mediationsverfahrens gestellten Antrages auf Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung.
Nach der Anordnung des Ruhens des Verfahrens
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