Paparazzi-Fotos aus dem Privatleben einer Prominenten beim Fahren ohne Fahrradhelm, die eine Fahrradhelmkampagne unterstützt, dürfen veröffentlicht werden. Dagegen haben der Schutz ihres noch nicht einmal schulpflichtigen Kindes und die besonders geschützte Eltern-Kind-Situation Vorrang vor dem Veröffentlichungsinteresse der Zeitschrift.
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