Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Normenkontrollantrag eines Investors gegen die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ in Berlin-Mitte, Ortsteil Wedding abgewiesen.
Mit der angegriffenen Verordnung wird in dem betroffenen Gebiet unter anderem ein Genehmigungsvorbehalt
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