Einem Fahrzeughersteller, der für die Konstruktion des von ihm hergestellten Fahrzeugs Motoren fremder Hersteller verwendet, obliegen auch insoweit die Sorgfaltspflichten eines Herstellers.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall kaufte der klagende Autokäufer am 30.11.2016 von einem Händler einen von
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