Bundesarbeitsgericht

Nacht(schicht)arbeit – und die unzulässige Differenzierung im Tarifvertrag

Dem Kläger stehen im Geltungsbereich des Rahmen-Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Ernährungsindustrie in Baden-Württemberg vom 31.03.2000 (RMTV), des Zusatz-Tarifvertrags für die Erfrischungsgetränkeindustrie in Baden-Württemberg vom 26.04.1989 (ZTV) und des Ergänzungsvertrags zum ZTV vom 09.03.1992 (EV ZTV) für Nachtschichtarbeiten höhere Nachtarbeitszuschläge

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