Passauer Klostergarten

Die städtische Videoüberwachung

79 Abs. 1 DSGVO schließt die Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen die Datenverarbeitung im Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge – hier durch Videoüberwachung einer als öffentliche Einrichtung gewidmeten Grünfläche – nicht aus.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall

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