Anwohnerparken

Gebühren fürs Anwohnerparken

Die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 14. Dezember 2021 ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unwirksam. Früher erhob die Stadt Freiburg für das Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner von Bewohnerparkgebieten auf der Grundlage der Gebührenordnung des Bundesverkehrsministeriums für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr in Höhe von jährlich 30

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