Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden; vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.
Der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. einigte
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