Corona – und der Reiserücktritt

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Zusammenhang mit einem coronabedingten Reiserücktritt eine Rechtsfrage zur Auslegung der Pauschalreise-Richtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt.

In dem diesem Vorabentscheidungsersuchen zugrundeliegenden Fall buchte der klagende Kunde bei der beklagten Reiseveranstalterin im Januar 2020

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