Post-Covid-Syndrom – als Berufskrankheit

Aktuell bestehen nach Ansicht des Sozialgerichts Heilbronn ausreichende medizinische Erkenntnisse für die Anerkennung eines Post-Covid-Syndroms als Folge einer anerkannten Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung.

In dem vom Sozialgericht Heilbronn entschiedenen Fall hatte ein 1963 geborener, in einem Klinikum tätiger Krankenpfleger

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FFP2-Maske

„Post-Covid-Syndrom“ nach Fahrgemeinschaft

Auch in der Corona-Hochphase waren die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft nicht für gegenseitige Ansteckungen verantwortlich.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Landgericht Frankenthal (Pfalz) eine auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage eines Mitfahrers abgewiesen. In dem zugrunde liegenden Fall stieg der

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