Die Weiterleitung einer eMail begründet für sich alleine keinen Anspruch auf Richtigstellung und Unterlassung einer künftigen Weiterleitung.
In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall war die klagende Mailschreiberin Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in München. Die Wohnung ist
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