Google – und das Recht auf Vergessenwerden

Der Auslistungsanspruch aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO erfordert eine umfassende Grundrechtsabwägung auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall hatte der Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer

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Berichterstattung über Jahre zurückliegende Fehltritte einer öffentlich bekannten Person

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit stattgegeben, die sich gegen ein zivilgerichtliches Verbot richtete, in einem Porträtbeitrag über einen öffentlich bekannten Unternehmer dessen mehrere Jahrzehnte zurückliegenden Täuschungsversuch im juristischen Staatsexamen zu thematisieren.

Das Bundesverfassungsgericht greift

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