Private Digitalkopien bleiben zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine bei ihm anhängige Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde betraf die Regelung des § 53 Abs. 1 UrhG. Danach sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten

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