Die Mitgliedstaaten, die in ihrem Urheberrecht die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs gewährleisten, der dazu bestimmt ist, die Urheber zu entschädigen. Diese Ergebnispflicht besteht nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union auch dann, wenn der gewerbliche Verkäufer der Vervielfältigungsmedien in einem anderen Mitgliedstaat der
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