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Teure Prozessberichterstattung

Das Oberlandesgericht Köln hat einem Wettermoderator wegen 26 Fällen schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Geldentschädigung in Höhe von insgesamt 395.000 Euro zugesprochen.

Das Landgericht Köln hatte in erster Instanz wegen 38 Fällen insgesamt einen Betrag von 635.000 € ausgeurteilt. Nachdem beide Seiten

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