Vor dem Bundesverfassungsgericht war aktuell ein Antrag u.a. des Axel Springer Verlages gegen eine in einem dort geführten Terrorismusverfahren ergangene sitzungspolizeiliche Anordnung des Oberlandesgerichts München erfolgreich, das Bundesverfassungsgericht korrigierte die sitzungspolizeiliche Anordnung des OLG im Wege einer einstweiligen Anordnung:
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