Ist der Transfer der Reisenden und ihres Gepäcks zum Schiff Bestandteil der gebuchten Kreuzfahrt, stellt der Verlust des Reisegepäcks (und der darin enthaltenen täglichen Medikamente) einen Reisemangel dar, der zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt.
In dem hier vom Amtsgericht München
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