Schule

Corona – und der eingeschränkte Schulbetrieb

Die Schließung von Schulen ist im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich als Möglichkeit vorgesehen. Beeinträchtigungen in der grundrechtlich geschützten Berufsausübung (Art. 12 GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sind hinzunehmen.

Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem

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Das Grab in der Kirche

Das Gewicht einer religiösen Verhaltensvorgabe ist eine genuin religiöse Frage, die der selbständigen Beurteilung durch die staatlichen Gerichte entzogen ist.

Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgehoben, mit dem einer Glaubensgemeinschaft die Einrichtung einer Begräbnisstätte

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