Gefahrzeichen 120: Verengte Fahrbahn

Beiderseitige Fahrbahnverengung

Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall befuhr ein PKW den rechten Fahrstreifen einer in Fahrtrichtung zunächst

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