Ein Teleshoppingsender erfüllt nicht die erforderlichen Voraussetzungen des Medienstaatsvertrags für eine Aufnahme ihres Programms in die sogenannte Public-Value-Liste. In die Public-Value-Liste, die alle drei Jahre neu durch die Landesmedienanstalten bestimmt wird, werden private Rundfunkprogramme und Telemedienangebote aufgenommen, die in besonderem
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