Fernseher

Kein „Public Value“ für Teleshoppingsender

Ein Teleshoppingsender erfüllt nicht die erforderlichen Voraussetzungen des Medienstaatsvertrags für eine Aufnahme ih­res Programms in die sogenannte Public-Value-Liste. In die Public-Value-Liste, die alle drei Jahre neu durch die Landesmedienanstalten bestimmt wird, werden private Rundfunkprogramme und Telemedienangebote aufge­nommen, die in besonderem

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