Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Entscheidung der EU-Kommission, in der festgestellt wird, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten („safe harbor“), für ungültig erklärt.
Gleichzeitig rügte der Unionsgerichtshof die nationale (hier: irische)
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