Den Möglichkeiten, Piloten als selbständige Auftragnehmer zu beschäftigen, sind Grenzen gesetzt. Die zur Begründung einer Selbständigkeit gewählte Vertragsgestaltung, über die das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Musterverfahren zu entscheiden hatte, lässt nach Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg tatsächlich nur den Schluss auf
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