Die Einmeldung rückständiger Forderungen bei Wirtschaftsauskunfteien kann gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, wenn sich streitige Haupt- und Nebenforderungen nicht klar voneinander trennen lassen.
Ein Schuldner kann bei unrechtmäßiger Datenübermittlung durch seinen Vertragspartner an eine Wirtschaftsauskunftei (hier: an die SCHUFA) den Widerruf
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