„Automatenshops“ dürfen in Niedersachsen an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Osnabrück den Antrag der Betreiberin eines „Automatenshops“ auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt. Hintergrund ist eine Anordnung
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