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Kein Dr. in der Sterbeurkunde

Nach dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 ist der akademische Grad des Verstorbenen im Sterberegister und in der Sterbeurkunde nicht einzutragen.

Bisher entsprach es der zu Gewohnheitsrecht erstarkten Übung, zumindest auf Wunsch des Betroffenen auch die akademischen Grade in

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