Eine Pkw-Fahrerin, die an einem Müllabfuhrfahrzeug vorbeifährt, muss ihre Geschwindigkeit gemäß § 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO so weit drosseln, dass sie ihr Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann. Kollidiert sie daher bei der Vorbeifahrt an
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