Strommasten

Planfeststellung für eine Höchstspannungsfreileitung

Der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung und eine Umspannanlage im Heestal ist teilweise rechtswidrig: Vor dem Bundesverwaltungsgericht war die  Klage gegen die Umspannanlage Junkernhees erfolgreich, gegen die Trassenführung im Heestal dagegen erfolglos.

Der Planfeststellungsbeschluss genehmigt die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Attendorn bis

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