Ist ein tarifvertraglicher Anspruch auf bezahlte Freistellung an die regelmäßige Arbeit in einer Fünftagewoche geknüpft, die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers aber regelmäßig auf weniger oder mehr als fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt, so vermindert oder erhöht sich der Anspruch entsprechend.
Artikel lesen
