Taxi

Kein Anspruch auf einen Taxistandplatz

Es besteht kein Anspruch darauf, dass an bestimmten Stellen Taxistandplätze errichtet werden oder bestehen bleiben.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Eilantrag einer Wiesbadener Taxivermittlung als unzulässig abgelehnt. Aufgrund von Tiefbauarbeiten in der Wiesbadener Innenstadt sind mehrere

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Abschleppen am Taxistand

Die Einleitung einer kostenpflichtigen Abschleppmaßnahme wegen eines verbotswidrig an einem Taxenstand (Zeichen 229 zu § 41 StVO) abgestellten Fahrzeugs ist regelmäßig auch ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit mit dem bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar.

Nach Maßgabe der konkreten Umstände kann es allerdings

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