Es besteht kein Anspruch darauf, dass an bestimmten Stellen Taxistandplätze errichtet werden oder bestehen bleiben.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Eilantrag einer Wiesbadener Taxivermittlung als unzulässig abgelehnt. Aufgrund von Tiefbauarbeiten in der Wiesbadener Innenstadt sind mehrere
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