Internet Sicherheit

Pornosites – deutsche Websperren und das EU-Recht

Sperrverfügungen gegen einen Internetzugangsanbieter zur Durchsetzung deutscher Jugendschutzvorgaben gegenüber einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Online-Plattform sind voraussichtlich unionsrechtswidrig, wenn sie das Herkunftslandprinzip sowie die Regelungs- und Zuständigkeitsordnung des Digital Services Act missachten.

So darf die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

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Netzwerkswitch

Keine Internetsperre über die Access-Provider

Die Landesanstalt für Medien NRW darf nach zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf einen Zugangsanbieter zum Internet („Access-Provider“) nicht zwingen, die Internetseite eines in Zypern ansässigen Anbieters von pornografischen Inhalten zu sperren. Der Anbieter des pornografischen Internetangebotes kann dagegen nicht verlangen,

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