Muss ein verletztes Rind notgeschlachtet werden, wenige Tage nachdem es Schmerzmittel erhalten hat, ist das Fleisch nicht zum Verzehr zugelassen. Dem Landwirt steht jedoch auch bei verzögerter tierärztlicher Diagnosestellung kein Schadensersatzanspruch gegen den Tierarzt zu, wenn die Gabe von Schmerzmitteln
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