Schussgeräusche einer Jagd

Im Allgemeinen begründen Schussgeräusche einer Jagd für sich noch keine potentielle Gefahr für Rechtsgüter Dritter.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshofs für einen Reitunfall anlässlich einer Treibjagd: Am 15. November 2008 führte der Beklagte als Jagdleiter eine Treibjagd durch. Die Klägerin

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