Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute erneut die Klage des NABU abgewiesen, mit der das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn verpflichtet werden sollte, gegenüber der Betreiberin des Offshore-Windparks „Butendiek“ Maßnahmen zur „Sanierung“ eines Umweltschadens anzuordnen.
Der Offshore-Windpark
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