Friedhof

Keine Urnen-Umbettung trotz Umzugs

Der Wohnortwechsel eines Totenfürsorgeberechtigten begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Umbettung einer Urne. Erforderlich ist vielmehr ein besonderer Grund, der den durch das postmortale Persönlichkeitsrecht geschützten Anspruch auf Totenruhe überwiegt.

Eine Witwe kann mithin nicht allein deshalb die Umbettung

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Grabplatte

Umbettung einer Urne

Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. 

In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der ursprüngliche Kläger nach seinem Zuzug in den Bezirk Pankow von Berlin die Umbettung der Urne seines 2019 im

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