Kann ein Mitgliedstaat von der Einführung des Vaterschaftsurlaubs nach den Ausnahmevorschriften des Art.20 Abs. 6 und 7 Vereinbarkeitsrichtlinie absehen, wenn er Vätern und Müttern grundsätzlich – aber nicht ausnahmslos – einen bezahlten Elternurlaub von mindestens sechs Monaten gewährt? Mit diesem
Artikel lesen

