Bei den Protesten vor der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt-Rödelheim handelt es sich um Versammlungen, die den verfassungsrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit genießen und daher nach den gesetzlichen Vorgaben des Versammlungsfreiheitsgesetzes zu behandeln sind.
In der Folge des vereinsrechtlichen Verbots des „Islamischen Zentrums
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